Tipps für DSGVO-konforme E-Mail Newsletter im Weinbau

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden nicht nur die Messlatte für rechtssichere Newsletter, sondern auch die Bußgelder bei Missachtung hochgeschraubt. Es ist also für jedes Weingut wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, wenn man weiterhin diesen Werbekanal nutzen will. Wir fassen in diesem Artikel für Sie zusammen, wie Sie ohne großen Aufwand DSGVO konforme Newsletter mit Winestro.Cloud erzeugen können und erklären Ihnen dabei die häufigsten Fallstricke:

 

Fehler #1: Kunden pauschal anschreiben

Sie durften auch schon vor der DSGVO nicht einfach pauschal alle Kunden ohne ihre Einwilligung anschreiben. Häufig schreiben Weingüter aber einfach pauschal alle Kunden in Ihrer Kartei an und führen keine Liste darüber, wer überhaupt einen Newsletter will und vor allem wer nicht. Aber warum machen Sie sich überhaupt Mühe mit Kunden, die Ihr Inhalt evtl. gar nicht interessiert? Es ist durchaus verständlich, dass jemand gerne Ihren Wein trink und bei Ihnen einkauft, aber lieber selbst auf Sie zukommt. Das zu erkennen und zu respektieren gehört zum guten Umgangston.

Unser Tipp: In Winestro.Cloud finden Sie in jeder Kundenkarteikarte im Reiter "System" eine Liste der erlaubten Werbekanäle. Pflegen Sie hier den Haken "Newsletter" - das geht auch praktisch mittels Selektion. Nutzen Sie auch unsere Double-OptIn Formulare für die Homepage, sodass sich interessierte Kunden direkt und sicher zum Newsletter anmelden können.

 

Fehler #2: Newsletter ohne Abmelde-Link

Wenn Sie Werbemails an Kunden schreiben, dann sollten Sie dies auf keinen Fall mehr ohne eine Möglichkeit zum An- oder Abmelden tun. Durch das so genannte OptIn/OptOut Verfahren kann der Kunde sich selbstständig von einem Newsletter an- wie abmelden.

Unser Tipp: Nutzen Sie in Winestro.Cloud bei personalisierten E-Mails immer das Feld [hier abmelden] und prüfen Sie die eingegangenen Abmeldungen im Bereich Post / E-Mail / Newsletter immer vor einem neuen Mailing.

 

Fehler #3: Newsletter ohne Impressum.

Als Gewerbetreibender unterliegen Ihre Newsletter genau den gleichen Rechten und Pflichten wie z.B. Ihre Homepage oder ein Flyer. Oft werden jedoch keine Kontaktdaten des Senders angegeben. Das kann zu Abmahnungen durch Konkurrenten führen.

Unser Tipp: Nutzen Sie eine E-Mail Vorlage in Winestro.Cloud, die Sie gerne auch in einer Newsletter-Schulung zusammen mit uns erstellen können. So vergessen Sie nie wieder wichtige Informationen in Ihrem Newsletter und dieser wird nebenbei noch besser auf PCs und mobilen Endgeräten dargestellt.

 

Fehler #4: Fehlende oder unzureichende Preisangaben

In Newslettern gelten die gleichen Bedingungen, wie z.B. in Ihrem Online-Shop. Trotzdem werden bei Preisangaben gerne einmal die wichtigsten Regularien vergessen: Werben Sie also mit den neuesten Produkten, müssen Sie hier auch alle Preise korrekt angeben. Dazu gehören (bei Endverbrauchern) immer der Bruttopreis, die Angabe "inkl. MwSt." und der Literpreis bzw. Grundpreis. Auch etwaige Versandkosten müssen ausgewiesen werden. Es kann auch hilfreich sein, die AGB mitzuliefern.

Unser Tipp: Verweisen Sie direkt auf den entsprechenden Artikel in Ihrem Winestro.Cloud Webshop, da hier die wichtigen Informationen automatisch ausgelesen und hinterlegt werden.

 

Fehler #5: Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Geben Sie den Empfängern Ihres Newsletters einen Rabatt oder veranstalten Sie ein Gewinnspiel? Dann achten Sie darauf, dass diese Punkte klar erkennbar sind. Bei "Streichpreisen", muss der originale Preis gut erkennbar und klar abgrenzbar sein. Teilnahmebedingungen und alle Kriterien für den Kunden müssen klar erkennbar und einfach verständlich angegeben werden.

Unser Tipp: Verlinken Sie immer auf die Bedingungen und Erklärungen - am besten in Ihrem Webshop oder direkt auf das Formular auf Ihrer Homepage.

 

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